Bei extremen Temperaturen stellen sich oft die Fragen:
- Ist das ein Mietmangel?
- Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?
Mietminderung bei Hitze
In Einzelfällen haben Gerichte entschieden, dass Mieter unter bestimmten Bedingungen die Miete mindern können. Zum Beispiel entschied das Amtsgericht Hamburg, dass bei Temperaturen über 30 Grad eine Mietminderung von 20% angemessen sein kann (Urteil vom 10.05.2006, Az. 46 C 108/04). Voraussetzung ist jedoch, dass bauliche Mängel vorliegen und die Wohnung die vertraglich vereinbarten Wohnbedingungen nicht mehr erfüllt.