Videokameras zur Prävention von Vandalismus und Graffiti in Mehrfamilienhäusern sind ein heikles Thema, da sie das Persönlichkeitsrecht der Mieter verletzen können. Gerichtsurteile zeigen, dass Überwachungskameras nur in Ausnahmefällen zulässig sind und immer die Zustimmung aller Betroffenen